In unserem Büro kalkulieren wir die Schadenshöhe und erstellen ein vollständiges Gutachten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt zeitnah (je nach Arbeitsaufwand).
Sie erhalten das Gutachten und zeitgleich geht dies an die Anwaltskanzlei, die Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.
Die Dauer der Schadensregulierung ist sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit von der Versicherung und dem jeweiligen Sachbearbeiter, dauert es mindestens zwei Wochen, jedoch meistens länger.
Als Gutachterbüro K-1 stehen wir seit vielen Jahren für höchste Qualität und Kompetenz in der Begutachtung von verschiedenen Bereichen. Unser Fokus liegt dabei auf der Erstellung von Sachverständigengutachten, die unseren Kunden als verlässliche Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen.
Unsere Gutachter verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse in den verschiedensten Bereichen, angefangen bei der Fahrzeugbewertung über die Fahrzeuggutachtenerstellung bis hin zur Erstellung von Gutachten im Bereich der Schadensanalyse. Dabei setzen wir modernste Methoden und Technologien ein, um eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit unserer Ergebnisse zu gewährleisten.
Das Gutachterbüro K-1 bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
Die Restwertermittlung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen oder einen Händler. Dabei wird das Fahrzeug genau begutachtet und dessen Zustand sowie technische Daten erfasst.
Die Reparaturbestätigung kann für verschiedene Zwecke benötigt werden, wie zum Beispiel für Garantieansprüche, bei Verkauf des Fahrzeugs oder im Rahmen von Versicherungsansprüchen.
Die technische Beratung kann sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen von Bedeutung sein, die technische Hilfe oder Unterstützung benötigen.
Ein Unfall- und Schadensgutachten ist eine detaillierte Bewertung eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder einem anderen Schaden.
Ein technisches Gutachten ist eine Bewertung eines technischen Sachverhalts durch einen Sachverständigen.
Eine professionelle Fahrzeugbewertung kann dabei helfen, den Wert des Fahrzeugs realistisch einzuschätzen und faire Preise beim Kauf oder Verkauf zu erzielen.
Unsere Partner-Kanzlei deckt auch andere Themengebiete ab.
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Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall – und das passiert statistisch rund 4 Millionen Mal in Deutschland – sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Als Geschädigter haben Sie in diesem Fall das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl und einem Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.
Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Sachverständigen bzw. ein KFZ-Gutachten übernehmen – unterhalb dieser Bagatellschadensgrenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Oberhalb dieser Grenze sollten Sie immer das KFZ-Gutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen: Dieser enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und auch keine rechtssichere Dokumentation des Schadens, z.B. durch Fotos.
Die Antwort lautet: Ja! Sie können sich als Geschädigter die Netto-Summe der Reparaturkosten auszahlen lassen. Dabei handelt es sich um eine Fiktive-Abrechnung.
Ja! Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Rechtsbeistand und einem KFZ-Unfallgutachter. Die Kosten werden bei unverschuldeten Fällen im Regelfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung ist dennoch ratsam, da man im Falle einer Klage die Kosten des Verfahrens nicht selber trägt. Wir arbeiten seit langer Zeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht zusammen. Den Link hierzu, finden Sie auch auf unserer Startseite.
Wir begutachten: