Gutachterbüro K-1

Herzlich Willkommen bei

Gutachterbüro K-1

Als Gutachterbüro K-1 sind wir stolz darauf, unseren Kunden eine exzellente Qualität zu bieten und ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen.
Erstellung des Gutachtens

In unserem Büro kalkulieren wir die Schadenshöhe und erstellen ein vollständiges Gutachten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt zeitnah (je nach Arbeitsaufwand).

Versand des Gutachtens

Sie erhalten das Gutachten und zeitgleich geht dies an die Anwaltskanzlei, die Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.

Schadensregulierung

Die Dauer der Schadensregulierung ist sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit von der Versicherung und dem jeweiligen Sachbearbeiter, dauert es mindestens zwei Wochen, jedoch meistens länger.

Über Gutachterbüro K-1

Höchste Qualität
und Kompetenz

Als Gutachterbüro K-1 stehen wir seit vielen Jahren für höchste Qualität und Kompetenz in der Begutachtung von verschiedenen Bereichen. Unser Fokus liegt dabei auf der Erstellung von Sachverständigengutachten, die unseren Kunden als verlässliche Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen.

Unsere Gutachter verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse in den verschiedensten Bereichen, angefangen bei der Fahrzeugbewertung über die Fahrzeuggutachtenerstellung bis hin zur Erstellung von Gutachten im Bereich der Schadensanalyse. Dabei setzen wir modernste Methoden und Technologien ein, um eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit unserer Ergebnisse zu gewährleisten.

Leistungen

Professionalität, Zuverlässigkeit und Kompetenz

Das Gutachterbüro K-1 bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:

Restwertermittlung

Die Restwertermittlung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen oder einen Händler. Dabei wird das Fahrzeug genau begutachtet und dessen Zustand sowie technische Daten erfasst.

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung kann für verschiedene Zwecke benötigt werden, wie zum Beispiel für Garantieansprüche, bei Verkauf des Fahrzeugs oder im Rahmen von Versicherungsansprüchen.

Technische-Beratung

Die technische Beratung kann sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen von Bedeutung sein, die technische Hilfe oder Unterstützung benötigen.

Unfall- und Schadensgutachten

Ein Unfall- und Schadensgutachten ist eine detaillierte Bewertung eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder einem anderen Schaden.

Technisches Gutachten

Ein technisches Gutachten ist eine Bewertung eines technischen Sachverhalts durch einen Sachverständigen.

Fahrzeugbewertung

Eine professionelle Fahrzeugbewertung kann dabei helfen, den Wert des Fahrzeugs realistisch einzuschätzen und faire Preise beim Kauf oder Verkauf zu erzielen.

Unsere Partner-Kanzlei

Unsere Partner-Kanzlei deckt auch andere Themengebiete ab.
Vereinbaren Sie heute noch einen Termin!

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall – und das passiert statistisch rund 4 Millionen Mal in Deutschland – sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Als Geschädigter haben Sie in diesem Fall das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl und einem Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.

Warum einen Unfallgutachter?

Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Sachverständigen bzw. ein KFZ-Gutachten übernehmen – unterhalb dieser Bagatellschadensgrenze ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Oberhalb dieser Grenze sollten Sie immer das KFZ-Gutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen: Dieser enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und auch keine rechtssichere Dokumentation des Schadens, z.B. durch Fotos.

Kann man sich den Schaden ausbezahlen lassen?

Die Antwort lautet: Ja! Sie können sich als Geschädigter die Netto-Summe der Reparaturkosten auszahlen lassen. Dabei handelt es sich um eine Fiktive-Abrechnung.

Habe ich Anspruch auf einen Anwalt?

Ja! Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Rechtsbeistand und einem KFZ-Unfallgutachter. Die Kosten werden bei unverschuldeten Fällen im Regelfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung ist dennoch ratsam, da man im Falle einer Klage die Kosten des Verfahrens nicht selber trägt. Wir arbeiten seit langer Zeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht zusammen. Den Link hierzu, finden Sie auch auf unserer Startseite.

Ablauf

Erstellung eines Gutachtens

Vereinbarung eines Termins
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie und per E-Mail oder WhatsApp. Wir vereinbaren kurzfristig mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung.
Begutachtung durch den Sachverständigen
Die Schäden an Ihrem KFZ werden durch den Sachverständigen vor Ort begutachtet und werden im Anschluss durch aussagekräftige Fotos dokumentiert. Sollte das Auslesen des Fehlerspeichers erforderlich sein, so wird auch dies gemacht. Des Weiteren werden alle Unfallrelevanten Daten aufgenommen. Der weitere Ablauf wird dann vor Ort mit Ihnen besprochen.
Erstellung des Gutachtens
In unserem Büro kalkulieren wir die Schadenshöhe und erstellen ein vollständiges Gutachten. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt zeitnah (je nach Arbeitsaufwand).
Versand des Gutachtens
Sie erhalten das Gutachten und zeitgleich geht dies an die Anwaltskanzlei, die Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend macht. Über die weiteren Schritte werden Sie durch die Anwaltskanzlei informiert.
Schadensregulierung
Die Dauer der Schadensregulierung ist sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit von der Versicherung und dem jeweiligen Sachbearbeiter, dauert es mindestens zwei Wochen, jedoch meistens länger. Sie können sich überlegen, ob Sie sich den Schaden Ausbezahlen oder das Fahrzeug in der jeweiligen Fachwerkstatt reparieren lassen möchten. Dazu beraten wir Sie gerne individuell.

Verkehrsunfall gehabt?

Kein Problem! Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns! Unser technisch zertifizierter Sachverständiger wird sich so schnell wie möglich Ihrem Fall annehmen.

Wir begutachten:

  • PKW
  • LKW
  • Motorräder
  • Busse